Aktuelle Informationen zur Erreichbarkeit der Schuldner- und Insolvenzberatung
Unsere Beratungsstelle ist für persönliche Beratungsgespräche geöffnet. Diese finden ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung oder per E-Mail statt.
Sollten Sie Erkältungssymptome aufweisen, bitten wir Sie nicht persönlich zum vereinbarten Termin in die Beratungsstelle zu kommen. In diesem Fall rufen Sie uns bitte schnellstmöglich an, damit wir weitere Absprachen zum Beratungsverlauf/ neuer Terminvereinbarung treffen können.
Das ist ihre Situation:
- Sie können Ihre Miete und Ihren Strom nicht zahlen.
- Sie können vereinbarte Ratenzahlungen nicht mehr bedienen.
- Sie erhalten Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie Klagen.
- Inkassounternehmen melden sich.
- Sie bekommen Besuch vom Gerichtsvollzieher.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden angedroht.
- Sie müssen die Vermögensauskunft ableisten.
Wir helfen Ihnen:
- Ihre Existenz zu sichern bei (Kündigung der Wohnung, Stromsperre, Kontopfändung),
- einen Überblick über Ihre finanzielle Gesamtsituation zu finden,
- bei Verhandlungen mit Gläubigern,
- bei der Entwicklung von Perspektiven einer Schuldenregulierung,
- bei der Suche nach weiteren Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten.
Sie erhalten von uns die Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto nach § 850k Abs. 5 ZPO. Hierzu benötigen wir Nachweise und Bescheide der Unterhaltspflichten. Bitte setzen Sie sich deshalb im Voraus telefonisch mit uns in Verbindung.
Unsere Beratungsstelle ist anerkannt als geeignete Stelle im Sinne § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO). Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine Möglichkeit der Schuldenregulierung und bietet überschuldeten Menschen die Chance, auch ohne freie Einkommensspitzen zur Rückzahlung der Schulden in einem überschaubaren Zeitraum schuldenfrei zu werden.
Wir …
- beraten Sie zu den Voraussetzungen, Bedingungen sowie dem Ablauf des Insolvenzverfahrens,
- unterstützen Sie bei der Einleitung und Durchführung des vorgeschriebenen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens,
- stellen bei Scheitern die Bescheinigung nach § 305 Abs.1 Nr. 1 InsO aus
- und helfen Ihnen bei der Insolvenzantragstellung und stehen Ihnen auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens begleitend zur Seite.
- bieten Präventionsveranstaltungen an.
Wir können nicht:
- Ihre Schulden übernehmen,
- ohne Ihre Mitarbeit tätig werden,
- Ihnen Kredite vermitteln,
- Ihr Problem von heute auf morgen bewältigen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.