Einem alleinerziehenden Vater steht ein Krankenhausaufenthalt bevor, eine Mutter benötigt eine Kinderbetreuung während eines wichtigen Termins. Die Gründe, warum Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder in Not geraten, sind vielfältig. Oft ist es schwierig, in Notfallsituationen eine Kinderbetreuung kurzfristig zu finden.

„Notfall-Nannys“ ist ein Entlastungsprogramm der Koordinierungsstelle des AWO Kreisverbandes Freiberg e. V. zur Umsetzung des § 20 SGB VIII und bietet Familien in Krisen- und Ausnahmesituationen eine helfende Hand an.

Die Notfallbetreuer:innen übernehmen Tätigkeiten wie Abholung von der Kita oder Schule, die altersgerechte Freizeitbeschäftigung der Kinder, das Zubereiten von Mahlzeiten oder Unterstützung bei den Hausaufgaben. Die Kinderbetreuung ist zeitlich begrenzt und ausdrücklich für Notfälle und zur Überbrückung, bis sich die Situation beruhigt hat oder eine Anschlusslösung gefunden wurde, vorgesehen. Das Projekt wird finanziell vom Landkreis Mittelsachsen getragen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann springt das Projekt „Notfall-Nannys“ ein?

Das Entlastungsangebot kann in Notfällen und bei außergewöhnlichen Engpässen in der Kinderbetreuung angefragt werden. Betreut werden in der Familie lebende Kinder und Jugendliche. Der AWO-Kreisverband Freiberg e.V. nimmt Anfragen entgegen, vermittelt nach Abklärung eine geeignete Betreuungsperson und legt in Absprache mit den Notfallbetreuer:innen die Dauer der Einsätze fest.

Typische Einsatzgründe von Notfallbetreuer:innen bei der Kinderbetreuung in Notfallsituationen:

  1. Krankheit oder Unfall des betreuenden Elternteils
  2. Ausnahmesituationen wie Krisenfälle in der Familie
  3. Dringende Behördentermine usw.

Wer sind die Notfallbetreuer:innen?

Die Notfallbetreuer:innen werden sorgfältig ausgewählt und besitzen Erfahrung mit Kindern. Sie sind flexibel und haben eine hohe Sozialkompetenz. Während ihrer Einsätze werden sie eng vom AWO Kreisverband Freiberg e.V. fachlich begleitet. Die eingesetzten Notfallbetreuer:innen verfügen über ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und müssen vor dem ersten Einsatz Schulungen (Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung, Erste-Hilfe am Kind) absolviert haben.

Wo und wann findet die Notfallbetreuung statt?

Die Notfallbetreuung findet vorzugsweise im elterlichen Haushalt im vertrauten Umfeld zu individuell vereinbarten Zeiten statt.

Kosten der Notfallbetreuung

Da das Projekt vom Landratsamt Mittelsachsen finanziell getragen wird, entstehen für Familien, die die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, keine Kosten.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne!

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.